Rückgaberecht, Widerruf und mehr – Verbraucherrechte im Überblick


Allem voran: Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um einen Fachbeitrag handelt und Sie sich bei Fragen an Rechtsleute richten sollten. Durch den ständigen Wandel muss der rechtliche Rahmen immer wieder angepasst werden.
Ob Weihnachten, Geburtstag oder Hochzeitstag – solche Feste kommen ja meist vollkommen unerwartet und spontan. Daraufhin kaufen wir schnellstmöglich online ein Präsent. Hier ein Häkchen setzen, dort klicken und zack ist das Geschenk bestellt und das Problem gelöst. Aber sind wir mal ehrlich: Haben Sie sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) wirklich durchgelesen, bevor Sie den Haken gesetzt haben?

Welche Rechte haben Verbraucher?

Grundlegend für einen fairen Handel in Deutschland und EU sind die Konsumentenschutzrechte, die Ihre Rechte als Kunden darlegen. Verbraucherrechte beinhalten neben dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen beispielsweise auch die Preistransparenz bei der Energieversorgung und vieles mehr. Als Warengüter werden beispielsweise auch Mobiliar wie Bürostühle und Schreibtische bezeichnet.

Was gibt es für Verbraucherrechte?

Widerrufsrecht: Bei Online- und Außer-Haus-Verkäufen haben Sie das Recht, einen Kauf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Teillieferungen zählt die Ankunft des letzten Teils als Start der Widerrufsfrist, bei Dienstleistungen ist der Zeitpunkt das Datum des unterschriebenen Kaufvertrages. 

Gewährleistung: Bei Mängeln einer gekauften Sache haben Sie für zwei Jahre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Kauf der Sache vorhanden war. Es gibt verschiedene Ansprüche, die innerhalb der Gewährleistung geltend gemacht werden können. Hierzu zählen die Nacherfüllung, der Rücktritt vom Kaufvertrag und die Minderung des Kaufpreises. Wann Sie welches Recht geltend machen können, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Die Gewährleistung ist hier nicht mit der Garantie gleichzusetzen. Die Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung ein freiwilliger Service seitens des Verkäufers

Zahlungssicherheit: Ihre Zahlungen für online gekaufte Waren müssen sicher sein. Ein Online-Händler darf Ihre Kreditkartendaten erst speichern, wenn Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. 

Datenschutz: Unternehmer müssen Sie darüber informieren, welche persönlichen Daten gespeichert und verwendet werden. Neben dem Recht auf Auskunft, Berechtigung und Löschung der Daten finden Sie auch weitere Inhalte in der DSVGO. Dieses erweiterte Datenschutzrecht gilt seit 2018 einheitlich in ganz Europa.

Widerruf, Rückgabe und was Sie sonst noch wissen sollten

Vermutlich ist Ihnen schon aufgefallen, dass bei den Verbraucherrechten weder die Rückgabe noch der Umtausch oder die Garantie als Verbraucherrecht aufgeführt wurden. Das liegt daran, dass diese nicht verpflichtend sind und der Verkäufer diese freiwillig anbietet. Das Gewährleistungsrecht und die Garantie werden häufig verwechselt, sind aber gänzlich verschieden. Wie bereits erwähnt, ist die Gewährleistung gesetzlich verpflichtend und bezieht sich auf die Mangelfreiheit der Ware am Kauftag bis hin zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Garantie ist zukunftsbezogen und komplett freiwillig seitens des Verkäufers. Bei buerostuhl24 gibt es bei einigen Produkten sogar eine Garantie von bis zu vier Jahren. Neben der Garantie ist der Umtausch eine freiwillige Leistung seitens des Verkäufers und dem Widerruf recht ähnlich. Möchten Sie einen Artikel nach Ablauf der Widerrufsfrist umtauschen, ist das nur rein auf Kulanz des Händlers möglich.

Der richtige Widerruf: Rechtzeitig, sorgsam und überlegt

Der Widerruf wurde im Wesentlichen eingeführt, um dem Verbraucher zu ermöglichen, das gekaufte Produkt in aller Ruhe zu begutachten. Dabei sollte selbstverständlich sein, dass die Ware während der Musterung pfleglich behandelt wird. Dadurch kann der Händler diese nach tatsächlichem Widerruf weiterverkaufen. Ein Beispiel: Die Jeans darf daheim genauso wie im Laden anprobiert werden, mit Unterwäsche und ungefähr so lange, wie Sie auch in einer Umkleidekabine stehen würden. Es verbietet sich, die Jeans einen Arbeitstag lang im Büro zu tragen; auch nicht, um herauszufinden, ob sie auch beim längeren Sitzen bequem bleibt. Widerruft der Kunde den Kauf einer offensichtlich getragenen Hose, muss er sie trotzdem bezahlen. Bei empfindlichen Produkten, die durch den Rückversand Schaden nehmen könnten, empfehlen Verbraucherschützer, vor dem Einpacken Fotos von dem Produkt zu machen – um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass die Ware einwandfrei eingepackt und abgeschickt wurde.

Bei online bestellten Produkten muss der Widerruf schriftlich per Brief, E-Mail, Fax oder am Telefon erklärt werden. Online-Händler bieten dafür ein entsprechendes Formular auf ihrer Homepage an. Am besten bitten Sie den Händler zudem, den Widerruf zu bestätigen, bevor die Ware in die Post gegeben wird. Den Versand übernimmt seit Juni 2014 der Kunde; in vielen Fällen jedoch übernehmen Händler auf freiwilliger Basis die Versandkosten und stellen zu diesem Zweck vorab Retourscheine aus.

Wer darf die Verbraucherrechte in Anspruch nehmen?

Die Verbraucherrechte können grundsätzlich von allen Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Aber es gibt auch Ausnahmen bei den Verbraucherrechten. Beispielsweise gibt es kein Recht auf Widerruf zwischen zwei Privatpersonen und auch nicht zwischen zwei Unternehmen. Sind Sie selbstständig oder ein Freiberufler, der einen Kaufvertrag ausschließlich zu privaten Zwecken abschließt, wie den Lebensmitteleinkauf für Ihre Familie, gelten Sie in diesem Umfang ebenfalls als Verbraucher. In solchen Fällen können auch Selbstständige und Freiberufler von den Verbraucherrechten Gebrauch machen.

Wann greift der Verbraucherschutz und was sollten Sie außerdem beachten?

Sobald Sie eine Ware oder Dienstleistungen erwerben, haben Sie Verbraucherrechte, die Sie beispielsweise vor Betrugsmaschen und Ungerechtigkeit schützen sollen. Auch bei Vertragsabschlüssen und Fernabsatzverträgen ist der Verbraucherschutz aktiv. Fernabsatzverträge sind Kaufverträge, die mit Fernkommunikationsmitteln zustande kommen z. B. über einen Online-Shop, schriftliche oder mündliche Katalogbestellungen, App-Käufe oder telefonische Bestellungen. Bei Fernabsatzverträgen müssen Sie als Käufer beim Widerruf beachten, dass dieser ausdrücklich erklärt werden muss. Hierbei ist die Darreichungsform egal, es wird jedoch die schriftliche Form aus Beweisgründen empfohlen. Eine Begründung für den Widerruf müssen Sie aber nicht nennen.

Zudem gibt es Waren, bei denen kein Widerrufsrecht existiert. Darunter zählen verderbliche Waren wie Lebensmittel und Produkte, die auf eigenen Wunsch angefertigt oder personalisiert wurden.

Online-Bestellung: Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt sicherstellen

Um herauszufinden, ob ein Artikel bis zu einem gewissen Datum geliefert wird, lohnt es sich, schon bei der Bestellung darauf zu achten, dass ein Liefertermin mitgeteilt wird. Dies ist im Übrigen eine Pflichtangabe im Onlinehandel, daher sollten Sie als Kunde vorsichtig sein, wenn diese in einem Online-Shop fehlt. Sollte es nämlich vorkommen, dass der Händler den Artikel nicht bis zum vereinbarten Termin geliefert hat, hat der Kunde das Recht, seine Bestellung zu widerrufen und sein Geld zurückzuverlangen. Wird verbindlich zugesagt, dass die Ware garantiert bis zu einem bestimmten Datum zugestellt ist, können sogar Schadensersatzansprüche in Betracht kommen – eine Thematik, die besonders an Weihnachten aktuell wird. Viele Online-Händler geben in der Weihnachtszeit Liefergarantien. Wenn nun die Ware doch nicht rechtzeitig kommt und der Kunde in aller Hast ein womöglich teureres Ersatzprodukt kaufen muss, kann er die Kosten dafür dem Verkäufer auferlegen.
Nachdem Streitigkeiten aber immer unangenehm sind, lohnt es sich, schon vor dem Bestellen ein paar Eckdaten zu klären, um mögliche Probleme zu minimieren:

  • Ist das Impressum des Händlers korrekt angegeben?
  • Wo hat er seinen Sitz?
  • Ist er telefonisch erreichbar?
  • Finden sich irgendwo im Internet Bewertungen seines Geschäfts beziehungsweise verfügt er über Gütesiegel wie „Trusted Shops“, „s@fer Shopping“ oder „EHI Geprüfter Online-Shop“. Die Homepage www.internet-guetesiegel.de bietet einen hilfreichen Überblick.

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Laden nebenan und dem Online-Kauf?

Im Gegensatz zum Fernabsatzgeschäft, gibt es in einem Laden keinerlei Verpflichtungen, die Ware zurücknehmen zu müssen. Das geschieht rein auf Kulanz des Händlers. Diese so genannte Widerrufsfrist hat nichts mit Gewährleistung oder Garantie zu tun – auch Artikel ohne Mangel dürfen innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben werden. Die Widerrufsfrist beginnt in dem Moment, in dem der Kunde die Ware erhalten hat; der Händler muss den Kunden zuvor ordnungsgemäß darüber informieren. Tut er das nicht, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage.

Geht es um Geschenke, bahnt sich eine Zwickmühle an: Einerseits möchte der Schenkende das Geschenk natürlich rechtzeitig besorgen, andererseits will er dem Beschenkten natürlich nicht die Möglichkeit nehmen, das Geschenk umzutauschen. Da der Schenkende derjenige ist, der die Ware erhält, läuft die Zeit in dem Moment, in dem er sie in den Händen hält – und nicht erst, wenn er sie überreicht hat. Hier lohnt es sich, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, um die Angelegenheit zu besprechen. Viele Händler, vor allem Online-Shops, zeigen sich gern kulant. In der Vorweihnachtszeit verlängern viele Anbieter die Rückgabefristen von sich aus. In so einem Fall lohnt es sich, einen Screenshot des entsprechenden Angebots zu machen – um im Streitfall ein Beweismittel in der Hand zu haben. Von der gesetzlichen Widerrufsfrist ausgeschlossen sind Artikel, die nach den Vorstellungen des Kunden angefertigt wurden, wie bereits im vorherigen Abschnitt erläutert wurde.

Fazit: Welche Rechte habe ich als Kunde?

Als Kunde haben Sie zunächst Anspruch auf alle Verbraucherrechte. Auf Kulanz oder als freiwillige Leistung des Verkäufers können auch das Umtauschrecht oder eine Garantie greifen. Solche „Zusatzrechte“ sind meist auch im Kaufvertrag nachzulesen. Dabei gilt aber auch zu beachten, dass wir als Kunden nicht nur Rechte, sondern auch gewisse Pflichten haben.

Welche Pflichten haben Verbraucher?

Nicht nur der Verkäufer hat beim Zustandekommen eines Kaufvertrages Pflichten. Der Kunde verpflichtet sich zum Entgegennehmen der mangelfreien Ware und zum Begleichen des Kaufpreises innerhalb der vereinbarten Frist mit dem vereinbarten Zahlungsmittel. Näheres zu den Rechten und Pflichten von Verkäufer und Käufer finden Sie im § 433 BGB.


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